Elternbeirat

Eltern haben vielfältige Möglichkeiten der Mitwirkung. Der Elternbeirat engagiert sich durch Organisation von Projekten, wie z.B. der Gestaltung der Präsentationsnachmittage, bei Schulfesten, Sportveranstaltungen sowie der Einschulungsfeier für die neuen Erstklässler. Ein großes Anliegen des Elternbeirates ist die gute Verständigung zwischen Eltern, Lehrkräften, Schulleitung und der Schüler/innen untereinander. Nicht zuletzt unterstützt der Elternbeirat die Schularbeit auch finanziell bei kulturellen Veranstaltungen wie der Theaterfahrt, Kinderkonzerten, Autorenlesungen und Vorstellungen des Figurentheaters an der Schule.

Im Baden-Württembergischen Schulgesetz heißt es: „Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung mitzuwirken. Die gemeinsame Verantwortung der Eltern und der Schule für die Erziehung und Bildung der Jugend fordert die vertrauensvolle Zusammenarbeit beider Erziehungsberechtigter. Schule und Elternhaus unterstützen sich bei der Erziehung und Bildung der Jugend und pflegen eine Erziehungspartnerschaft“   (§55 (1)).

An unserer Grundschule versuchen wir diese Erziehungsgemeinschaft lebendig zu gestalten. Damit das gelingt, bitten wir alle Eltern, sich für die Schule ihrer Kinder zu interessieren und darüber hinaus das Schulleben mit zu gestalten, wo immer sich Möglichkeiten ergeben.

Aktive Eltern können als Elternvertreter in den Gremien der Schule mitwirken – elterlichem Engagement sind kaum Grenzen gesetzt.

Die Geschäftsordnung des Elternbeirats:

 

Elternvertreter:

Die Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse wählen zu Schuljahresbeginn beim ersten Klassenpflegschaftsabend (Elternabend) ihre 2 Elternvertreter/innen. Diese nehmen offiziell die Interessen der Eltern ihrer Klasse wahr und halten engen Kontakt zur Klassenlehrkraft. Beide haben Sitz und Stimme im Elternbeirat.

Klassenpflegschaft (Elternabend):

Die Eltern und Lehrkräfte einer Klasse bilden die sogenannte Klassenpflegschaft. Deren Rechte und Pflichten sind im Schulgesetz und in der Elternbeiratsverordnung festgelegt. Das reicht von Einladungsfristen für die Pflegschaftsabende über Stellvertreterregelungen bis hin zu außerordentlichen Elternabenden. Dem Schulgesetz (§56) zufolge dienen Pflegschaftsabende insbesondere der Unterrichtung und Aussprache über

  • den Entwicklungsstand der Klasse (z.B. Leistung, Verhalten, besondere Probleme)
  • Stundenplan
  • Kriterien und Verfahren zur Leistungsbeurteilung
  • Grundsätze für Klassenarbeiten und Hausaufgaben
  • in der Klasse verwendete Lernmittel und Arbeitsmittel
  • Schullandheimaufenthalte, Schulausflüge, Wandertage, Betriebsbesichtigungen u.ä. im Rahmen der beschlossenen Grundsätze der Gesamtlehrerkonferenz, sowie sonstige Veranstaltungen der Klasse
  • grundsätzliche Beschlüsse der Gesamtlehrerkonferenz, der Schulkonferenz, des Elternbeirats.

Außerdem sollten die Lehrkräfte möglichst für Fragen zu besonderen methodischen Unterrichtsschwerpunkten zur Verfügung stehen. Die Elternvertreter/innen sollten die Eltern über das aktuelle Schulgeschehen informieren. Die Eltern der Klassenpflegschaft können vor allem in den jüngeren Klassen viel für das Klima zwischen Schüler/innen und Lehrkräften tun. Sie vermitteln z.B. bei Konflikten, die die ganze Klasse oder Gruppen betreffen. Unter dem Motto „wir werden eine klasse Klasse“ gibt es zahlreiche mögliche Aktivitäten, z.B. Klassenwanderungen, Klassenpatenschaften, Besuche in Museen, Theatern usw. Solche Aktivitäten sind vor allem in den jüngeren Klassen wichtig. Als nützlich haben sich Klassenlisten mit den Adressen und Telefonnummern (E-Mail-Kontakten) erwiesen. Allerdings ist dabei auf die Datenschutzbestimmungen zu achten.

Der Elternbeirat

Auch für die Arbeit des Elternbeirats gibt es Regeln, die im Schulgesetz und der Elternbeiratsverordnung festgelegt sind. Im Elternbeirat kümmern sich die gewählten Elternvertreter/innen um klassenübergreifende Belange der Schule. Hier werden die Eltern einmal pro Schulhalbjahr auch von der Schulleitung ausführlich über die wichtigsten Vorgänge und Pläne der Schule informiert. Der Elternbeiratsvorsitzende hält dauernd Kontakt mit der Schulleitung. Der Elternbeirat ergreift auch eigene Initiativen zu Themen, die ihm wichtig erscheinen. Das kann direkte Belange der Schule aber auch allgemeine politische Themen betreffen. Zur intensiveren Bearbeitung eines Themas oder der Planung einer Veranstaltung delegiert der Elternbeirat auch Aufgaben an einzelne Eltern oder Arbeitsgruppen.

Dem Elternbeirat der Grundschule Bermatingen gehören 16 Eltern an.

Die Schulkonferenz

In der Schulkonferenz arbeiten Schulleitung, Lehrkräfte und Elternbeiräte zusammen. Die Schulkonferenz entscheidet über wichtige Schulbelange. Bestimmte Beschlüsse, die die Schule betreffen, müssen von der Schulkonferenz bestätigt werden, in anderen Fällen muss die Schulkonferenz angehört werden. Die Schulkonferenz kann Anregungen und Empfehlungen geben, die in den zuständigen Gremien beraten werden.